In den Bildungsgang der Abendrealschule werden Sie aufgenommen, wenn Sie beim Eintritt
- mindestens 17 Jahre alt sind
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in das 1. Semester berufstätig / geringfügig beschäftigt sind / einen Minijob haben
oder
- mindestens sechs Monate berufstätig / geringfügig beschäftigt waren
oder
- Kindererziehungszeiten nachweisen
oder
- Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, ein freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder die Pflege eines Angehörigen nachweisen.
Besonders für Geflüchtete gilt: Möglichkeit der Glaubhaftmachung über Beschäftigungszeiten im Heimatland bei verloren gegangenen Unterlagen.
In den Vorkurs können Sie auch ohne Arbeitsnachweis aufgenommen werden, wenn Sie bis zum Eintritt in das 1. Semester eine Arbeit / eine geringfügige Beschäftigung / einen Minijob aufnehmen.
Der Bildungsgang der Abendrealschule führt die Studierenden mit ihren unterschiedlich umfangreichen beruflichen Vorerfahrungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I (gemäß § 12 Abs. 2 SchulG).
Zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird eine Prüfung abgelegt.